E-Autos können bereits seit 2020 mit der 0,25 %-Regelung versteuert werden. Das bedeutet eine enorme steuerliche Entlastung für ihre Fahrer. Denn statt monatlich 1 % des Bruttolistenpreises für den geldwerten Vorteil der privaten Nutzung zu versteuern, fällt bei diesen nur 0,25 % pro Monat an. Vergleicht man den steuerlichen Vorteil eines Autos mit klassischem Verbrennungsmotor mit einem elektrisch betriebenen Vergleichsmodell, so kommt man zu folgendem beispielhaften Unterschied: Bei einem 5er BMW mit Verbrenner müsste ein geldwerter Vorteil in Höhe von € 11.050 im Jahr versteuert werden. Hat das Auto aber einen Elektroantrieb, müssten jährlich nur € 3.370 versteuert werden.
Anschaffungskosten bis € 70.000 werden privilegiert
Die Privilegierung mit 0,25 % gilt aktuell bis zu einem Bruttolistenpreis von € 70.000. E-Autos, die darüber liegen, genießen auch eine geringere Versteuerung, allerdings nur 0,5 % des Bruttolistenpreises.
Fazit: Es bleibt abzuwarten, ob der Gesetzgeber die Obergrenze für die Anschaffungskosten eines Elektroautos weiter anheben wird. Mit Stand von heute wird die Nutzung von E-Autos noch bis 2030 auf dem oben beschriebenen Weg weiter gefördert.