Rittel_Stange_Krueger_Steuerberater

Newsarchiv

Wir laden Sie herzlich dazu ein, in unserem umfangreichen Newsarchiv zu stöbern.

Newsarchiv

News aus den Branchen

E-Rechnung: 
Empfang seit 2025 verpflichtend

E-rechung_Empfang_pflicht

Seit 1.1.2025 ist die E-Rechnung verpflichtend geworden, zumindest für inländisch tätige Unternehmen, also B2B-Geschäfte. Dies bedeutet, dass Rechnungen nicht mehr nur wie gewöhnlich auf Papier oder elektronisch als pdf verschickt werden können, sondern als elektronischer Datensatz (wir berichteten bereits in der Ausgabe 1/2024). Es gibt jedoch Übergangsregelungen. Wer sich jetzt schon mit der E-Rechnung befassen muss, erfahren Sie in diesem Artikel.

Seit 1.1.2025 müssen alle Unternehmer E-Rechnungen empfangen, verarbeiten und auch revisionssicher archivieren können. Erhält ein Unternehmen also eine E-Rechnung, so muss sie diese auch annehmen. Eine Pflicht, selbst eigene Rechnungen als E-Rechnung zu versenden, besteht aktuell jedoch noch nicht. Die Verwendung zwischen Unternehmen ist aktuell noch freiwillig. Die Übergangsfristen sehen vor, dass erst ab 1.1.2027 Unternehmen mit einem Umsatz von über € 800.000 zur Versendung von E-Rechnungen verpflichtet werden. Ab 1.1.2028 (Stand heute) sollen dann alle Unternehmen, unabhängig von ihrem Jahresumsatz, zum Versand von E-Rechnungen verpflichtet sein. 

Keine Geltung für Verbraucher
Nicht zum Empfang von E-Rechnungen verpflichtet sind Verbraucher. Für diese ändert sich aktuell nichts. Möchte ein Unternehmer seine Rechnung an einen Verbraucher trotzdem als E-Rechnung verschicken, so muss er den Verbraucher vorher um seine Zustimmung bitten.

Mandantenjournal

Wir freuen uns, Ihnen unser kostenloses Mandantenjournal zum Download zur Verfügung stellen zu können. Das Journal erscheint quartalsweise und bietet Ihnen wertvolle Tipps rund um das Thema Steuern.