Seit 1.1.2025 müssen alle Unternehmer E-Rechnungen empfangen, verarbeiten und auch revisionssicher archivieren können. Erhält ein Unternehmen also eine E-Rechnung, so muss sie diese auch annehmen. Eine Pflicht, selbst eigene Rechnungen als E-Rechnung zu versenden, besteht aktuell jedoch noch nicht. Die Verwendung zwischen Unternehmen ist aktuell noch freiwillig. Die Übergangsfristen sehen vor, dass erst ab 1.1.2027 Unternehmen mit einem Umsatz von über € 800.000 zur Versendung von E-Rechnungen verpflichtet werden. Ab 1.1.2028 (Stand heute) sollen dann alle Unternehmen, unabhängig von ihrem Jahresumsatz, zum Versand von E-Rechnungen verpflichtet sein.
Keine Geltung für Verbraucher
Nicht zum Empfang von E-Rechnungen verpflichtet sind Verbraucher. Für diese ändert sich aktuell nichts. Möchte ein Unternehmer seine Rechnung an einen Verbraucher trotzdem als E-Rechnung verschicken, so muss er den Verbraucher vorher um seine Zustimmung bitten.
Rittel Stange Krüger | Steuerberater